Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat hat viele Aufgaben

Das Schöne an der Kirche ist: Sie wird von Ehrenamtlichen geleitet!

9 Kirchengemeinderäte engagieren sich unentgeltlich im höchsten Gremium der Gemeinde. Dazu kommen je eine Pastorin und ein Pastor und als ein ständiger Gast, ein Kreispatronatsvertreter als Abgesandter des Landrats und damit Vertreter der Öffentlichkeit. Unser neuer Kreispatronatsvertreter ist seit 2023 Bernd Münchow

Ein spannendes und umfangreiches Aufgabenfeld haben die Mitglieder des Kirchengemeinderates (kurz: KGR) zu bewältigen. Für alle Belange der Kirchengemeinde trifft der KGR die grundlegenden Entscheidungen: Bei Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen, für die Gebäude, für die beiden Kindertagesstätten und die Familienbildungsstätte, für die Friedhöfe und für alles, was sonst noch zur Kirchengemeinde dazu gehört. Für fast 100 angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der KGR Arbeitgeber, über alle Gebäude der Gemeinde hat er zu wachen und – nicht zuletzt – den Haushalt mit Ausgaben und Einnahmen zu beschließen. Er berät, wie sich die Gemeinde entwickeln soll, wo Schwerpunkte gesetzt oder wo eingespart werden soll. Neun Ausschüsse helfen dabei, nämlich die Ausschüsse für Verwaltung und Personal, für Finanzen, für Bauangelegenheiten, für den Friedhof, für die Kindertagesstätten, für die Familienbildungsstätte, für Kirchenmusik- und Kulturangelegenheiten, dem regionalen Jugendausschuss und dem Fundraisingausschuss.

Darüber hinaus gibt es zwei Beiräte für die beiden Kindertagesstätten und zwei Beauftragte aus dem KGR, die zuständig sind für die Kassenprüfung der Gemeinde.
Die höchste Instanz bleibt der KGR. Mit Ihren Fragen und Anregungen wenden Sie sich gern an den Vorsitzenden des KGR, Herrn Pastor Schöer, an den stellvertretenden Voristzenden Rüdiger Steffen oder an eines der anderen Mitglieder des KGR.


Vorstellung des Kirchengemeinderates

Eine kleine Vorstellung des Kirchengemeinderates finden Sie hier.